Nutzungsordnung

(Microsoft Word – Nutzungsordnung Vereinsgew\344sser.doc)

Nutzungsordnung

für das Übungs- und Prüfungsgewässer des Jagdgebrauchshundverein „Selfkant“ e.V.

vom 28.03.2013


§ 1

Zweck des Gewässers


Zur Förderung des Jagdgebrauchshundwesens im Sinne der Satzung (waidgerechte und damit tierschutzkonforme Jagdausübung) hat sich der Verein ein Übungs- und Prüfungsgewässer geschaffen.

Die Nutzung des Übungs- und Prüfungsgewässer ist ausschließlich für Mitglieder des Jagdgebrauchshundverein JGV „Selfkant“ e.V.


§ 2

Allgemeine Regelungen


  1. Rechtsgrundlagen


    Nach § 30 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG NRW) sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden.


    Bei der Ausbildung und Prüfung für die Jagd auf Wasserwild sind


    • das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW (Münster) vom 30.07.1998


    • die Vereinbarung (1998) zwischen dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL), dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV), der Jagdkynologischen Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen und dem Landesjagdverband NRW (LJV NRW)


      zu beachten.


    • Beim Schießen am Wasser sind Nicht-Blei-Schrote zu verwenden.

§ 3

Verantwortliche Personen


Der Verein bestellt zur Überwachung des Gewässers einen Wasserwart.


Ferner wird vom Vorstand für alle Wasserübungstage eine Aufsichtsperson bestellt. Den Anordnungen und Weisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten.

Sie haben im Namen des Vereins das Recht, Verstöße dem Vorstand zu melden, sowie bei unbefugter und unberechtigter Benutzung des Gewässers und der Nebenanlagen ein sofortiges Übungs- und Betretungsverbot auszusprechen.


§ 4

Haftung des Vereins


Der Verein und der Vorstand haften den Mitgliedern gegenüber nicht für die ihnen bei Veranstaltungen des Vereins entstandenen Schäden, der Hundeführer trägt beim Üben das alleinige und vollständige Risiko für sich und seinen Hund.


§ 5

Termine


Die Wasserübungstage werden auf der eigene Homepage (www.jgv-selfkant.de) sowie im Mitteilungsblatt (Rheinisch-Westfälischer Jäger) veröffentlicht.


§ 6

Verbote und Ahndungen


Jede Einwirkung, die den Bestand der Anlage negativ beeinträchtigt, ist untersagt.

Die unbefugte Benutzung der Übungs- und Prüfungsanlage sowie die Nutzung außerhalb der vom Verein festgesetzten Übungszeiten ist verboten.

Darüber hinaus kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Vereinsinteressen schädigt.


§ 7

Ermächtigung


Vorstehende Nutzungsordnung wurde gemäß § 12 Abs. 2 der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung beschlossen.

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Hermann-Josef Backhaus

(Vorsitzender)


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Rudi Pelzer


(stellv. Vorsitzender)


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Anton Halbowski


(Geschäftsführer)


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Isolde Beumers


(Schatzmeister)


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Walter Mühlenbruch


(Beisitzer)


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Lorenz Spee


(Beisitzer)