Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden in NRW
Nach dem Landesjagdgesetz NRW sind bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen, andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
An der Prüfung teilnehmende Hunde dürfen nicht im gleichen Kalenderjahr gewölft sein. Ihre Identität ist durch (Täto-Nr. oder Chip-Nr.) nachzuweisen. Die Ahnentafel, sonstige Identitätsnachweise sowie Impfausweis sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu übergeben.
Ein Hundeführer darf höchstens zwei Hunde auf dieser Prüfung führen.
Der Führer muss im Besitz eines auf seinem Namen gültigen Jagdscheines sein.
Die BP NRW ist in zwei Arbeitsgebiete unterteilt.
BP NRW §6 für das Arbeitsgebiet “Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild)”.
Dies beinhaltet folgende Fächer:
- Schussfestigkeit im Feld oder Wald
- Gehorsam: allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit
- Bringen von Haarwild auf der Schleppe
- Bringen von Federwild auf der Schleppe
- Freiverlorensuche und Bringen von Federwild
- Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit
- Verlorensuche in deckungsreichem Gewässer
- Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
Zusätzlich kann ein Hund die BP-Zusatzprüfung nach §6 ablegen, wenn er auf einer anerkannten Prüfung (HZP oder Solms) genügende Leistungen erbracht hat. Das Zeugnis über eine bestandene HZP bzw Solms ist dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Folgende Zusatzfächer sind bei einer bestandenen HZP bzw Solms zu prüfen!
- Gehorsam (allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit)
- Freiverlorensuche und Bringen von Federwild
BP NRW §7 für das Arbeitsgebiet “Nachsuche auf Schalenwild”.
wird vom JGV Selfkant e.V. zur Zeit nicht angeboten!